Chauffeurservice
Ein Chauffeur (auch: Schofför, weibl., besonders in der Schweiz: Chauffeuse, auch Fahrer) ist ein Fahrer von Fahrzeugen. In der Regel wird damit aber nur der berufsmäßige Führer von
Personenkraftfahrzeugen gemeint (z.B. Dienstwagen, Taxichauffeur). Im Gegensatz zum Berufskraftfahrer handelt es sich dabei nicht um ein staatlich anerkanntes Berufsbild. In der
Schweiz und in Österreich werden Fahrzeugführer im allgemeinen als
Chauffeur oder Lenker bezeichnet. Insbesondere bei öffentlichen Verkehrsmitteln spricht man – anders als in Deutschland – nicht vom Busfahrer sondern vom Buschauffeur.
Mit dem Einsatz von Pkws steht er in der Nachfolge des Kutschers. Im engeren Sinne meint man damit den Fahrer, der im Auftrag einer Person, eines Unternehmens oder Dienststelle für
die Beförderung von Personen im Arbeitsverhältnis steht.
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Inhaltsverzeichnis
1. Etymologie
2. Aufgabengebiete in der Gegenwart
3. Privatchauffeur
4. Dienstwagenfahrer
5. Chauffeur eines Limousinenservices
Etymologie
Etymologisch ist das Wort aus dem Französischen chauffeur für Heizer entlehnt. Ursprünglich verstand man unter dem Chauffeur einen Lokführer, der auch als Heizer und Mechaniker
tätig war.
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Aufgabengebiete in der Gegenwart
Das Aufgabengebiet eines Chauffeurs lässt sich im Wesentlichen in drei Bereiche aufteilen:
Privatchauffeur
Dienstwagenfahrer
Vorstandsfahrer bzw. Chefkraftfahrer
In allen der drei genannten Bereichen gehört zur Tätigkeitsbeschreibung:
Das Führen des Fahrzeuges.
Die Pflege des Wagens.
Kleinere Wartungsarbeiten, wie Reinigung, Prüfen und Nachfüllen von Schmierstoffen, Kühlmittel und Waschwasser.
Je nach Aufgabenbereich ist ein entsprechendes Wissen in den Bereichen Auftreten und Umgangsformen, Fahrsicherheit,
Personenschutz und Erste Hilfe dienlich.
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Privatchauffeur
Unter Privatchauffeuren versteht man den persönlichen Fahrer einer wohlhabenden Privatperson.
Dieses Thema wurde in dem Film Miss Daisy und ihr Chauffeur aufgegriffen.
Abhängig von den persönlichen Qualifikationen ist es nicht unüblich, dass der Chauffeur auch den Stellenwertes eines
Butlers hat, Hunde ausführt oder im Bereich des Gartens und für Botengänge zur Verfügung steht.
Dienstwagenfahrer
Dienstwagenfahrer arbeiten bei Firmen oder Behörden. Firmenfahrer, die dem Vorstand zur Verfügung stehen, werden in der Regel als „Vorstandsfahrer“ bezeichnet. In der Regel haben
nur die Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsleitung persönliche Fahrer. Den Mitglieder aus dem gehobenen Management steht ggf. eine Fahrbereitschaft zur Verfügung, bei
welchen je nach Verfügbarkeit Fahrer angefordert werden können. Diese Tätigkeit des "Vorstandsfahrers" ist eng mit den gegebenenfalls beigestellten Sicherheitskräften und dem in der
Vorstandsassistenz tätigen Personal verzahnt.
Bei größeren Behörden gibt es meistens eine Fahrbereitschaft. Während in der Vergangenheit meist die Leiter der obersten Behörden und die von Ober- und Mittelbehörden persönliche
Fahrer hatten (sog. „Chefkraftfahrer“) begann man zum Jahrtausendwechsel dazu überzugehen, Chefkraftfahrer nur noch den Leitern der obersten Behörden und weitere Leiter
herausgehobener Dienststellen (z.B.: Bundespräsident, Bundeskanzler, Ministerpräsident, Minister, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, Präsident von Bundestag und Bundesrat,
Präsident eines Rechnungshofes) zuzuteilen.
Dem deutschen Bundespräsident wird dieses Privileg auf Lebenszeit eingeräumt.
Die anderen Dienststellenleiter müssen auf den Fahrzeugpark zugreifen. Ihnen wird jedoch meist ein Fahrzeug und ein Fahrer zur bevorzugten Benutzung bereitgestellt.
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