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§1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von FIRSTCLASS-SERVICES erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit und ohne Personenkraftwagen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäfts-beziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder sonstiger Dritter mit den AGB von FIRSTCLASS-SERVICES in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäfts-bedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben. §2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss Die Angebote von FIRSTCLASS-SERVICES sind frei bleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung beider Parteien (Auftraggeber & FIRSTCLASS-SERVICES). Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, Anzahl der Gepäckstücke mitzuteilen. Informationen und Daten müssen FIRSTCLASS-SERVICES innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. FIRSTCLASS-SERVICES ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw. Unterlagen auf Ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. FIRSTCLASS-SERVICES bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass FIRSTCLASS-SERVICES die beauftragten Leistungen ( auch bei mündlicher Auftragserteilung) tatsächlich erbringt. Eine Buchung über das Onlineformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch auch immer der schriftlichen Bestätigung durch FIRSTCLASS-SERVICES. §3 Beförderungsbedienungen Eventfahrten z.B. Hochzeitfahrten Die Mindestbuchung beträgt 2 Stunden (Grundtarif). Die Dekoration des Fahrzeugs kann vom Kunden oder einem von Ihm beauftragten Floristen am selben Tag (max.1 Stunde ohne Berechnung) vor Auftragsbeginn individuell gemäß unseren AGB §10 vorgenommen werden. Bei Buchung mit Dekoration wird eine Dekoration von FIRSTCLASS-SERVICES am Fahrzeug ausgewählt und angebracht (Aufpreis 99,00€). Weitere Wünsche sind bei rechtzeitiger Absprache ebenfalls möglich (gegen Aufpreis) §4 Preise Soweit nicht anders vereinbart, gelten grundsätzlich immer die aktuellen Preise von FIRSTCLASS-SERVICES. Preisänderungen werden spätestens 4 Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Preislisten und Preise auf Flyern verlieren bei einer Preisänderung Ihre Gültigkeit. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere Parkkosten sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet. FIRSTCLASS-SERVICES hält sich an die in seinem Angebot abgegebenen Preise 7 Tage gebunden, darüber hinaus bedarf es einer neuen Absprache. Mehrkosten die über die vereinbarte Leistungen gehen werden gesondert abgerechnet. Mehrkosten können entstehen, z.B. durch Änderung der Reiseroute/Reisedauer während des Auftrags, §5 Zahlungsbedingungen Der vereinbarte Fahrpreis ist bei Fahrtantritt jedoch spätestens bei Fahrtende vollständig in bar oder per EC- bzw. Kartenzahlung zu entrichten. Evtl. gebuchte Rückfahrten sind zusammen mit der ersten Fahrt zu Zahlung fällig. Mehrkosten, die über die vereinbarten Vertragsleistungen hinausgehen, sind ebenfalls unmittelbar im Anschluss an die Fahrt zu entrichten. Bei Buchungen zu Eventfahrten z.B. Hochzeitsfahrten ist der vollständige vereinbarte Preis grundsätzlich bei Fahrtantritt (bar, Kartenzahlung) zu entrichten. Mehrkosten, die über die vereinbarten Vertragsleistungen hinausgehen, sind unmittelbar im Anschluss an die Fahrt zu entrichten. Zahlungen auf Rechnung müssen binnen 10 Tagen ohne Abzug per Banküberweisung auf eines in der Rechnung angegebenen Bankkontos von FIRSTCLASS-SERVICES eigegangen sein. §6 Zahlungsmöglichkeiten Barzahlung, Zahlung via EC-Karte/Kreditkarte. Kartenzahlung ab 15€ bzw. Kreditkarte ab 25€ zzgl. Kreditkartengebühr (American Express, VISA, Mastercard, Maestro). Zahlung auf Rechnung nur für Firmenkunden (Rechnungsfahrten) mit vorheriger Rahmenvereinbarung möglich. § 6.1 Zahlungsverzug Der Kunde gerät entsprechend § 286 BGB in Zahlungsverzug spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Soweit eine Mahnung durch FIRSTCLASS-SERVICES vor Ablauf von 3 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung erfolgt, löst diese bereits die Verzugsfolgen aus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB. Die Mahnkosten betragen 10,00 Euro pro Mahnung. Im Falle eines Zahlungsverzuges verliert der Auftragsgeber für alle zukünftigen Fahrten das Privileg der Zahlung auf Rechnung. Alle zukünftigen Fahrten können dann nur noch via Bar, bzw.- Kartenzahlung durchgeführt werden. §7 Stornierungen allgemein Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, so ist der Auftragsnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. FIRSTCLASS-SERVICES ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Maßgeblich für eine Stornierung ist der Stornoeingang. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags seitens des Auftragsgebers erfolgt keine Rückerstattung. §7.1Stornogebühren: Keine Stornogebühren bis 12 Stunden vor Bereitstellung Stornogebühren unter 12h vor Bereitstellung - 75% vom vereinbarten Fahrpreis. Sofern bereits ein Fahrtantritt erfolgt ist sind 100% vom vereinbarten Fahrpreis zur Zahlung fällig. §8 Beförderungsbedienungen / Pflichten und Haftung des Kunden Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und FIRSTCLASS-SERVICES behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, bestehen Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben. Des weiteren haftet der Vertragspartner für alle Umsatzeinbußen die während der Nutzungsausfalldauer entstehen. FIRSTCLASS-SERVICES verpflichtet sich die Dauer des Fahrzeugsausfalls so gering wie nur möglich zu halten. Darüber hinaus gewährt FIRSTCLASS-SERVICES dem Vertragspartner & Verursacher die Möglichkeit die Verunreinigung selbst oder durch ein von Ihm ausgewähltes und beauftragtes Unternehmen zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Nimmt der Vertragspartner & Verursacher diese Möglichkeit nicht in Anspruch so haftet er vollumfänglich für die während der Dauer des Nutzungsausfalls entstanden Umsatzeinbußen. §9 Fahrzeugdekoration Dekorationen am Fahrzeug z.B. für Hochzeitsfahren dürfen vom Kunden oder von einem dafür beauftragtem Floristen individuell max. 1 Stunde vor Auftragsbeginn (ohne Berechnung) vorgenommen werden. Benötigt der Kunde das Fahrzeug länger als 1 Stunde, trägt dieser die Mehrkosten. FIRSTCLASS-SERVICES behält sich das Recht vor, Dekorationen abzulehnen die das Fahrzeug beschädigen könnten bzw. welche den Wert des Fahrzeugs mindert oder dessen Aufbau / Abbau am Fahrzeug sich als unverhältnismäßig erweist. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden am Fahrzeug welche durch die Anbringung entstehen.Weiterhin kann FIRSTCLASS-SERVICES Dekorationen ablehnen die gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Tritt der Kunde aufgrund von Meinungsverschiedenheiten z.B. der Dekoration vom Auftrag zurück berechnet FIRSTCLASS-SERVICES 75% Stornogebühr vom vereinbarten Fahrpreis. §10 Nutzung von Bildmaterial Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die durch FIRSTCLASS-SERVICES erstellten Bilder und zur Verfügung gestellten Logos zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Falls er dies nicht wünscht, muss er das FIRSTCLASS-SERVICES mitteilen. Die entsprechenden Bilder werden dann von FIRSTCLASS-SERVICES umgehend von der Homepage entfernt und von sämtlichen Datenträgern ordnungsgemäß gelöscht. Schadenersatzansprüche bestehen gegenüber FIRSTCLASS-SERVICES nicht. §11 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss Vertragsgegenstand ist Beförderung von Personen u.a auch durch ausgewählte Kooperationspartner von FIRSTCLASS-SERVICES sowie weitere Dienstleistungen. FIRSTCLASS-SERVICES behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen. §12 Mitnahme von Gepäck Der Auftraggeber achtet selbst darauf das es zu keinem Übergepäck infolge seiner Begleiter die der gebuchten Fahrzeugklasse nicht entsprechen kommt. Auch der Auftraggeber selbst achtet bei seinem Gepäck auf das Kofferraumvolumen des bereitgestellten Fahrzeug von dem er sich im voraus informieren kann. Die Gepäckmitnahme ist kostenlos. Eine Haftung für das Gepäck selbst noch für den Gepäckinhalt kann nicht übernommen werden. Eine Gepäck-versicherung ist jedoch im Fahrpreis bereits enthalten. §13 Haftungsbeschränkung/Verjährung Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen FIRSTCLASS-SERVICES als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von FIRSTCLASS-SERVICES ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Personen,- Sach,- und Vermögensschäden sind bis auf maximal 3.000.000€ pro Schadensfall bzw. maximal 6.000.000€ pro Jahr beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens FIRSTCLASS-SERVICES müssen schriftlich, innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Auftrages, bei FIRSTCLASS-SERVICES vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die FIRSTCLASS-SERVICES die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere, Staus, Strassensperrungen, technische Pannen, höhere Gewalt, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.) auch wenn sie bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat FIRSTCLASS-SERVICES auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen FIRSTCLASS-SERVICES die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. FIRSTCLASS-SERVICES ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und deren Folgen nicht hätte abwenden können. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung für das von ihm zur Verfügung gestelltem Fahrzeug zu sorgen. Sofern das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert ist, haftet der Kunde für entstandene Schäden. Eine zwischen der Versicherung und dem Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Kosten durch sich evtl. erhöhende Versicherungsprämien trägt der Kunde, sofern der Auftragsnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Fahrzeug darf keinerlei Mängel aufweisen, die die Verkehrstauglichkeit des Kfz im Sinne der Straßenverkehrsordnung beeinträchtigen könnten. Die Einschätzung des Fahrers, das das Fahrzeug den Anforderungen der Straßenverkehrs-ordnung und den Wetterverhältnisse entspricht, befreit nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere (Zulassungs- dokumente, Versicherungsbestätigung) verantwortlich und haftet für sämtliche anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere entstehen. §14 copyright Firmenlogo, Texte sowie das Bildmaterial unterliegen dem geistigem Eigentum von FIRSTCLASS-SERVICES (copyright) und dürfen weder teilweise noch ganz in welcher Form auch immer von Dritten ohne einer schriftlichen Genehmigung von FIRSTCLASS-SERVICES weiterverwendet werden. Die zur Verfügung gestellten Flyer, Preislisten etc. dürfen weder teilweise noch ganz für eigene Zwecke oder an Mitbewerbern welche dann zu ungunsten von FIRSTCLASS-SERVICES verwendet werden können. §15 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen FIRSTCLASS-SERVICES limousines & more und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ulm, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU- Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von FIRSTCLASS- SERVICES zuständige Gericht, wobei sie berechtigt ist, den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem, für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.