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Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von FIRSTCLASS-SERVICES erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr, Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten mit und
ohne Personenkraftwagen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen
gelten unsere Bedingungen als verbindlich und angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur durch eine schriftliche Bestätigung unsererseits wirksam. Falls die AGB unserer Kunden oder
sonstiger Dritter mit den AGB von FIRSTCLASS-SERVICES in Widerspruch stehen sollten, gehen unsere Geschäftsbedingungen vor, auch wenn wir Kenntnis der entgegenstehenden
AGB hatten, diesen nicht widersprochen und die Leistung vorbehaltlos erbracht haben.
§2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Angebote von FIRSTCLASS-SERVICES sind frei bleibend und unverbindlich. Bestellungen und Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit immer der schriftlichen Bestätigung beider Parteien (Auftraggeber &
FIRSTCLASS-SERVICES). Der Auftraggeber verpflichtet sich sämtliche, uns zur Durchführung des Auftrags relevanten Faktoren, wie z.B. Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, Anzahl der Gepäckstücke, mitzuteilen.
Informationen und Daten müssen FIRSTCLASS-SERVICES innerhalb einer zumutbaren Zeit und in endgültiger, verbindlicher Fassung vorliegen. FIRSTCLASS-SERVICES ist ferner nicht verpflichtet die überlieferten Daten bzw.
Unterlagen auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung. FIRSTCLASS-SERVICES bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort,
spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass FIRSTCLASS-SERVICES die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt.
Eine Buchung über das Onlineformular ist rechtsverbindlich, bedarf jedoch auch immer der schriftlichen Bestätigung durch FIRSTCLASS-SERVICES. Buchungen die mündlich erfolgen bedarf es einen Chauffeurservice-Vertrag,
bei Gütertransport ein Versandauftrag, der dem Auftraggeber zu Beginn der Fahrt vorgelegt wird.
§3 Beförderungsbedienungen Eventfahrten z.B. Hochzeitfahrten
Die Mindestbuchung beträgt 1 Stunde (Grundtarif)
Die Dekoration des Fahrzeugs kann vom Kunden oder einem von Ihm beauftragten Floristen am selben Tag (max.1 Stunde ohne Berechnung) vor Auftragsbeginn individuell gemäß unseren AGB §10 vorgenommen werden.
Bei Buchung mit Dekoration wird eine Dekoration von FIRSTCLASS-SERVICES am Fahrzeug ausgewählt und angebracht (Aufpreis 99,00€). Weitere Wünsche sind bei rechtzeitiger Absprache ebenfalls möglich (gegen Aufpreis)
§4 Preise
Soweit nicht anders vereinbart, gelten grundsätzlich immer die aktuellen, auf der Homepage veröffentlichte Preise von FIRSTCLASS-SERVICES.
Preisänderungen werden grundsätzlich nur auf der Homepage bekannt gegeben. Preislisten und Preise auf Flyern verlieren bei einer Preisänderung Ihre Gültigkeit. Alle Preise verstehen sich inkl. 19% Mehrwertsteuer
(MwSt.). Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, exklusive der Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen. Insbesondere Parkkosten sowie
alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung von dem Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet.
FIRSTCLASS-SERVICES hält sich an die in seinem Angebot abgegebenen Preise 7 Tage gebunden, darüber hinaus bedarf es einer neuen Absprache. Mehrkosten die über die vereinbarte Leistungen gehen werden gesondert
abgerechnet. Mehrkosten können entstehen, z.B. durch Änderung der Reiseroute/Reisedauer während des Auftrags, ebenfalls bei Übernachtungen in Städten an denen eine Messe o.ä. die Hotelkosten steigen lässt.
§5 Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Mietpreis ist bei Fahrtantriit jedoch spätestens bei Fahrtende vollständig in bar oder per EC- bzw. Kartenzahlung zu entrichten. Evtl. gebuchte Rückfahrten sind zusammen mit der ersten Fahrt zu Zahlung
fällig. Mehrkosten, die über die vereinbarten Vertragsleistungen hinausgehen, sind ebenfalls unmittelbar im Anschluss an die Fahrt zu entrichten. Bei Buchungen zu Eventfahrten z.b Hochzeitsfahrten ist der vollständige
vereinbarte Preis grundsätzlich bei Fahrtantritt (bar, Kartenzahlung) zu entrichten. Mehrkosten, die über die vereinbarten Vertragsleistungen hinausgehen, sind unmittelbar im Anschluss an die Fahrt zu entrichten.
Zahlungen auf Rechnung müssen binnen 14 Tagen ohne Abzug per Banküberweisung auf eines in der Rechnung angegebenen Bankkonto von FIRSTCLASS-SERVICES eigegangen sein.
§6 Zahlungsmöglichkeiten
Barzahlung, Zahlung via EC-Karte/Kreditkarte. Kartenzahlung ab 15€ bzw. Kreditkarte ab 50€ zzgl. Kreditkartengebühr (American Express, VISA, Mastercard, Maestro).
Zahlung auf Rechnung nur für Firmenkunden (Rechnungsfahrten) mit vorheriger Rahmenvereinbarung möglich.
§ 6.1 Zahlungsverzug
Der Kunde gerät entsprechend § 286 BGB in Zahlungsverzug spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Soweit eine Mahnung durch FIRSTCLASS-SERVICES vor Ablauf von 3 Tagen nach Fälligkeit und
Zugang einer Rechnung erfolgt, löst diese bereits die Verzugsfolgen aus. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach § 288 BGB. Die Mahnkosten betragen 10,00 Euro pro Mahnung. Im Falle eines Zahlungsverzuges verliert
der Auftragsgeber für alle zukünftigen Fahrten das Privileg der Zahlung auf Rechnung. Alle zukünftigen Fahrten können dann nur noch per Bar, bzw.- Vorauszahlung durchgeführt werden.
§7 Stornierungen allgemein
Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder sollte er ohne Rücktritt die Leistungen unserer Firma nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, so ist der Auftragsnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz
für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen. Dies trifft auch dann zu, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. FIRSTCLASS-SERVICES ist berechtigt, den Schadensanspruch zu pauschalieren. Maßgeblich
für eine Stornierung ist der Stornoeingang. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis
ohne Abzüge zu zahlen. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags seitens des Auftragsgebers erfolgt keine Rückerstattung.
Stornogebühren:
Keine Stornogebühren bis 12 Stunden vor Bereitstellung
Stornogebühren unter 12h vor Bereitstellung - 75% vom vereinbarten Fahrpreis.
§7.1 Kulanz Stornierungen
FIRSTCLASS-SERVICES kann auf eine Stornogebühr teilweise oder sogar ganz verzichten. Dies kann z.B. dann der Fall sein wenn unvorhergesehene Einflüsse wie, Katastrophen o.ä.vorliegen. Auch bei plötzlichem
Schlechtwetter, welche die Reise in Ihrer Dauer beeinflussen könnte, kann FIRSTCLASS-SERVICES auf die Zahlung von Stornogebühren zum Teil oder ganz verzichten. Sollten Geschäftsreisen kurzfristig durch
Geschäftspartneroder Kunden des Auftragsgebers abgesagt werden und der Auftragsgeber kann dies ausreichend nachweisen, so kann auch hier FIRSTCLASS-SERVICES auf eine Stornogebühr teilweise oder ganz
verzichten. Der teilweise oder der ganze Verzicht auf Stornogebühren liegt allein im ermessen von firstclass-services und es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Weitere Kulanz Stornierungen behält sich
FIRSTCLASS-SERVICES vor.
§7.2 Umbuchungen
Dem Auftraggeber wird anstatt einer Stornierung des Auftrages alternativ eine Umbuchung seiner Fahrt zu einem anderen Zeitraum eingeräumt. Bei einer Umbuchung einer Fahrt ist FIRSTCLASS-SERVICES je nach
Tarifauswahl eine Umbuchungsgebühr zu berechnen. Diese beträgt zwischen 10,00€ und 35,00€. Der vereinbarte Fahrpreis zzgl. der Umbuchungsgebühr wird umgehend nach einer Umbuchung zur Zahlung fällig.
§8 Beförderungsbedienungen / Pflichten und Haftung des Kunden
Pflicht unserer Kunden ist es, sich bei der Benutzung unserer Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit, die Sicherheit unseres Chauffeurs und die Rücksicht auf
andere Personen gebietet. Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Chauffeurs stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung
beendet werden, soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung und FIRSTCLASS-SERVICES behält dennoch den vollen
Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt davon bleibt auch ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten
Fahrzeug, bestehen Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder unserem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und unser Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als
Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.
§9 Dekoration des Fahrzeugs
Dekorationen am Fahrzeug z.B. für Hochzeitsfahren dürfen vom Kunden oder von einem dafür beauftragtem Floristen individuell max. 1 Stunde vor Auftragsbeginn (ohne Berechnung) vorgenommen werden.
Benötigt der Kunde das Fahrzeug länger als 1 Stunde, trägt dieser die Mehrkosten. FIRSTCLASS-SERVICES behält sich das Recht vor, Dekoration abzulehnen die das Fahrzeug beschädigen könnten bzw. welche den
Wert des Fahrzeugs mindert oder dessen Aufbau / Abbau am Fahrzeug sich als unverhältnismäßig erweist. Weiterhin kann FIRSTCLASS-SERVICES Dekorationen ablehnen die gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.
Tritt der Kunde aufgrund von Meinungsverschiedenheiten z.B. der Dekoration vom Auftrag zurück berechnet FIRSTCLASS-SERVICES 50% Stornogebühr vom vereinbarten Fahrpreis.
§10 Nutzung von Bildmaterial
Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass die durch FIRSTCLASS-SERVICES erstellten Bilder und zur Verfügung gestellten Logos zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Falls er dies nicht will, muss er das
FIRSTCLASS-SERVICES mitteilen. Bilder werden dann vom Auftragsnehmer umgehend von der Homepage gestellt und von sämtlichen Datenträgern ordnungsgemäß gelöscht. Schadenersatzansprüche bestehen gegenüber
FIRSTCLASS-SERVICES nicht.
§11 Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss
Vertragsgegenstand ist Beförderung von Personen u.a auch durch ausgewählte Kooperationspartner von firstclass-services sowie weitere Dienstleistungen. FIRSTCLASS-SERVICES behält es sich vor, Personen von der
Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen.
§12 Mitnahme von Haustieren
Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei vorheriger Vereinbarung mit FIRSTCLASS-SERVICES möglich.
firstclass-services kann für die Mitnahme eine Erhöhung des Preises verlangen oder den Transport ablehnen, wenn die Voraussetungen für einen tiergerechten Transport nicht vorhanden sind.
§13 Mitnahme von Gepäck
Der Auftraggeber achtet selbst darauf das es zu keinem Übergepäck infolge seiner Begleiter die der gebuchten Fahrzeugklasse nicht entsprechen kommt. Auch der Auftraggeber selbst achtet bei seinem Gepäck
auf das Kofferraumvolumen des bereitgestellten Fahrzeug von dem er sich im voraus informieren kann. Die Gepäckmitnahme ist kostenlos. Eine Haftung für das Gepäck selbst noch für den Gepäckinhalt kann
nicht übernommen werden. Wünscht der Kunde eine Gepäckversicherung so muss er sich um diese selbst bemühen.
§14 Haftungsbeschränkung/Verjährung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus vertraglicher Pflichtverletzung sowie aus Delikt sind sowohl gegen FIRSTCLASS-SERVICES als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung von FIRSTCLASS-SERVICES ist bis höchstens auf den 3-fachen vereinbarten Leistungspreis beschränkt. Personenschäden sind
durch die KFZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Sachschäden sind bis auf maximal 1.000€ beschränkt. Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens
FIRSTCLASS-SERVICES müssen schriftlich, innerhalb von 48 Stunden nach Beendigung des Auftrages, bei FIRSTCLASS-SERVICES vorliegen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die FIRSTCLASS-SERVICES die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu zählen insbesondere technische Pannen,höhere Gewalt, witterungs bedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik,
Aussperrung, Demonstrationen usw.) auch wenn sie bei Subunternehmern, Lieferanten oder Unterlieferanten auftreten, hat FIRSTCLASS-SERVICES auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen firstclass-services die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. FIRSTCLASS-SERVICES ist auch dann von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen beruht, die sie auch bei größter Sorgfalt nicht hätte vermeiden und
deren Folgen nicht hätte abwenden können. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung für das von ihm zur Verfügung gestelltem Fahrzeug zu sorgen. Sofern das Fahrzeug nicht Vollkasko versichert ist,
haftet der Kunde für entstandene Schäden. Eine zwischen der Versicherung und dem Kunden vereinbarte Selbstbeteiligung sowie die Kosten durch sich evtl. erhöhende Versicherungsprämien trägt der Kunde, sofern der
Auftragsnehmer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Fahrzeug darf keinerlei Mängel aufweisen, die die Verkehrstauglichkeit des Kfz im Sinne der Straßenverkehrsordnung beeinträchtigen könnten.
Die Einschätzung des Fahrers, das das Fahrzeug den Anforderungen der Straßenverkehrsordnungund den Wetterverhältnisseb entspricht, befreit nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist für die erforderlichen Begleitpapiere
(Zulassungsdokumente, Versicherungsbestätigung) verantwortlich und haftet für sämtliche anfallenden Kosten, die aufgrund technischer Mängel am Fahrzeug und/oder unzureichender Begleitpapiere entstehen.
§15 Schutz vor Missbrauch der Onlineformulare
Um einem Missbrauch des Online Buchungssystems vorzubeugen speichert FIRSTCLASS-SERVICES die IP-Adresse über den PC über den die Anfrage gestartet wurde. Die Daten werden nur für den Zweck, die für den Auftrag
notwendig sind gespeichert und danach ordnungsgemäß gelöscht. Jeglicher Missbrauch des Online-Buchungssystems wie z.B bewusste Geschäfts schädigende Falschbuchungen z.B. durch Konkurrenten werden zur Anzeige
gebracht. Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
§16 copyright
Firmenlogo, Texte sowie das Bildmaterial unterliegen dem geistigem Eigentum von FIRSTCLASS-SERVICES (copyright) und dürfen weder teilweise noch ganz in welcher Form auch immer von Dritten ohne einer schriftlichen
Genehmigung von FIRSTCLASS-SERVICES weiterverwendet werden. Die zur Verfügung gestellten Flyer, Preislisten etc. dürfen weder teilweise noch ganz für eigene Zwecke oder an Mitbewerbern
welche dann zu ungunsten von FIRSTCLASS-SERVICES verwendet werden können.
§17 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen FIRSTCLASS-SERVICES Chauffeurdienst und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ulm, auch wenn der Kunde seinen Gerichtsstand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat. Ist der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von firstclass-services zuständige Gericht, wobei sie berechtigt ist,
den Auftraggeber nach ihrer Wahl auch bei dem, für seinen Sitz zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.